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Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus:

* Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr Fahrerlaubnis nur mit Begleiter ab 30 Jahren.

* Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren

* Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller) / Dreirädrige Kleinkrafträder /

Vierrädrige Leicht-KFZ (Leermasse max 350 kg); beschränkt auf 45 km/h; max 50cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren;

max 4 kW bei Diesel- / Elektromotoren ab 16 Jahren

* Klasse A1: Leichtkrafträder (mit max. 125 cm³ Hubraum) ab 16 Jahren

* Klasse A2: Krafträder mit max. 35 kW; ab 18 Jahre

* Klasse A: Krafträder (über 50 M3); ab 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre ohne Vorbesitz „A2“

* Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
(ab 17 Jahren begleitet)

Begleitendes Fahren ab 17:

17jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, dürfen jetzt schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich.
Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Der oder die Jugendliche muss einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden. Ausserdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.

Benötigt werden:
– Fahrschulanmeldung
– Erste-Hilfe Bescheinigung
– Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
– Personalausweis oder Pass des Antragstellers
– Ein aktuelles Passfoto
– Antrag auf Teilnahme am Modell ‚Begleitendes Fahren ab 17‘ mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter / Eltern.
– Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
– Einverständniserklärung der Begleitperson
– oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.

Prüfungsbescheinigung für Jugendliche
Nach bestandener Fahrprüfung bekommen sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Mit 18 wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfungsbescheinigung wird zurückgegeben.
Auflagen und Bedingungen für begleitendes Fahren
Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren !
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstösse gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.

Die Begleitperson muss darüber hinaus

– namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden
– mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen
– sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt
– Begleitpersonen dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Rahmenbedingungen und Infos
Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren

Spritsparkurse:

Eine Stunde, die Sinn macht!

Autofahrer können mit diesem Spritsparkurs im Schnitt durch die neue Fahrweise ca 2 Liter Kraftstoff auf 100 km sparen.
Man braucht keinen Taschenrechner…es lohnt sich!

So funktioniert´s:

Theoretische Einweisung in der Fahrschule über die Fahrweise.
Fahren wie immer unter Beobachtung der Verbrauchswerte.
Fahren mit dem neuen Stil und vergleichen der Verbrauchswerte.

Kursdauer: Pro Teilnehmer eine gute Stunde

Übungsstunden:

Sie haben einen Führerschein sind aber lange nicht gefahren?

Kein Problem. Wir bringen Sie wieder so weit, dass Ihnen das Fahren wieder Spaß macht!
Vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Termin. Telefonisch oder per E-mail

Gutschein:

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Sie haben die Möglichkeit, bei uns in der Fahrschule Gutscheine zu erwerben, die Sie dann z. B. verschenken können. Wir informieren Sie gerne – fragen Sie uns!

Führerschein-Finanzierung:

Du kannst deinen Führerschein über die Finanz Fair GmbH finanzieren.
Weitere Informationen findest du unter www.starthilfe.de.